Sonntag, 24. Mai 2026

Überfall der POLIZEI am 18. Mai 2026 in Burg

Zum Sachverhalt:

Am 18. Mai 2026 gegen 15:30 Uhr ereignete sich an meinem Wohnsitz ein Polizeieinsatz, der jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrte und in seiner Härte völlig unverhältnismäßig war. Zu diesem Zeitpunkt wurde wiederholt Sturm geklingelt und heftig gegen die Tür meines Wohnsitzes gehämmert.

Als ich die Tür öffnete, fragte ich, was der Grund für den Einsatz sei. Die POLIZEI-Bediensteten forderten sofort und ohne weitere Erläuterung die Zahlung von 30 Euro von mir, ohne überhaupt zu wissen, wer ich bin und drohten andernfalls mit der Vollstreckung einer Freiheitsentziehung (Erzwingungshaft). 

Da ich in der Vergangenheit bereits mehrfach die Erfahrung machen mußte, daß die POLIZEI und die Staatsanwaltschaft mit Entwürfen von Haftbefehlen agieren, welche keine Natürlichen Personen beinhalten, habe ich den POLIZEI-bediensteten – noch bevor ich den Entwurf überhaupt gesehen hatte – Folgendes vorgetragen: Ich wies sie darauf hin, daß sie keinen rechtsgültigen Haftbefehl vorlegen können und daß es sich bei dem Namen auf dem Stück Papier mit der Überschrift „Haftbefehl“ nicht um eine Natürliche Person handelt, sondern um eine unzulässige Objektifizierung*, die das Bundesverfassungsgericht untersagt hat, was mir im Nachgang wieder bestätigt wurde.

Dies wurde sogar im Vorfeld dem Organwalter der Polizeiinspektion Stendal, Krautwald, Andreas bereits mit Schreiben vom 25. September 2025 sowie der Justizministerin des Ministeriums der Justiz mit Schreiben vom 21. Juli 2025 ausdrücklich mitgeteilt, worauf nie eine Reaktion kam.

Die Antwort der Bediensteten lautete lediglich: 

„Das interessiert uns alles nicht.“

Daraufhin wurde einer der Polizeibediensteten mir gegenüber körperlich übergriffig, woraufhin ich ihn in einer reflexartigen Abwehrreaktion zurückstieß. Als unmittelbar danach eine weitere Polizeibedienstete auf mich zukam, verteidigte ich mich erneut rein reflexiv, um diesen drohenden Angriff abzuwehren.

Daraufhin schlugen sie mich ins Gesicht, drückten mich zu Boden und sprangen mir mit dem Knie auf den Kopf. Sie hielten mich am Boden fest und verdrehten mir Arme und Beine so stark, daß ich vor Schmerzen schrie und befürchten mußte, daß sie mir die Arme brechen würden. Zudem setzten sich mehrere Polizeibedienstete auf meine Arme sowie Beine und drückten mich unaufhörlich weiter zu Boden.

Aufgrund meiner sichtbaren Verletzungen und meines Zustands wurde schließlich von den Bediensteten der POLIZEI ein Rettungswagen gerufen. Im Rettungswagen wurde ein EKG durchgeführt und meine Vitalwerte wurden überprüft, wobei unter anderem ein extrem erhöhter Adrenalinspiegel festgestellt wurde. Ich zitterte zudem am gesamten Körper. Im Anschluß wurde ich in das Krankenhaus Burg gebracht und dort medizinisch untersucht.

Zudem befand sich in meiner Wohnung eine Kamera. Diese wurde von den Bediensteten entwendet, offensichtlich mit dem Ziel, bestehende Beweismittel zu vernichten. Es wurde mir von den Bediensteten nicht einmal eine Kopie des Haftbefehlsentwurfs ausgehändigt oder zur Einsicht überlassen. 

Im Zuge des Vorfalls wurde außerdem ein Brillenglas (Kunststoff) meiner Brille so massiv beschädigt und verkratzt, daß eine weitere Nutzung der Brille unmöglich ist, da keine klare Sicht mehr gegeben ist.

Die Bediensteten verschafften sich ohne Vorlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses und ohne das Vorliegen von Gefahr im Verzug unbefugt Zutritt zu meinen Räumlichkeiten meines Wohnsitzes. 

Zudem wurde seitens der Bediensteten zu keinem Zeitpunkt versucht, deeskalierend zu wirken. Stattdessen wurde ich von einem der Bediensteten sofort tätlich angegriffen, nachdem ich vorgetragen hatte, daß ihnen lediglich der Entwurf eines Haftbefehls vorliege und die dort eingetragene Person nicht mit meiner Identität übereinstimme.

Ich gehe zudem begründet davon aus, daß die Bediensteten von der beauftragten und weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft den expliziten Auftrag hatten, derart aggressiv aufzutreten, um gezielt Widerstands-handlungen zu provozieren, damit im Nachgang weitere Verfahren konstruiert und finanzielle Forderungen generiert werden können. Den Bediensteten war zudem bewußt, daß ich Schreiben der Staatsanwaltschaft ungeöffnet retourniere, da die dort adressierte Person nicht mit meiner Identität übereinstimmt. Zudem wurde mir von den Bediensteten bis zum Ende des Einsatzes nicht einmal eine Kopie des Haftbefehlsentwurfs ausgehändigt. 

Ich zahlte die 30 € unter zwang dies stellte meinerseits ausdrücklich keine Anerkennung einer Rechtsschuld oder Einlassung dar. Sie erfolgte ausschließlich unter massivem Druck und Zwang, da ich meine pflegebedürftige Mutter aufgrund ihres hohen Sturzrisikos unter keinen Umständen allein zu Hause zurücklassen konnte.


* Wort Bedeutung: Objektifizierung ist das Behandeln von Menschen oder Tieren durch Menschen als Objekt bzw. Sache oder Ding (Entmenschlichung), wodurch die Würde als Mensch oder Tier beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden kann. 

Sonntag, 10. Mai 2026

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Samstag, 11. April 2026

Sonntag, 5. April 2026

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