Donnerstag, 20. August 2020

🚨Wichtig, für alle Gewerbetreibende🚨

Warum gibt es überall nur Empfehlungen über das Tragen einer Maske ?
Hierbei handelt es sich in allen Verordnungen, um eine Haftungsfrage.

Zum Verständnis...
Wenn die Verwaltung der BRID sagen würde :

Ihr habt alle eine Maske zu tragen, haften diese Herrschaften auch für die gesundheitlichen Folgen.
Dem ist aber nicht so !
Daher sind es Empfehlungen, mit Ausnahmeregelungen !
Wenn jetzt ein Gewerbetreibender sagen würde, bzw in seinem Hausrecht das Masken tragen als Pflicht erklärt. Haftet dieser Unternehmer auch für die gesundheitlichen Folgen !
Also die Verwaltung, geht der Haftung aus dem Weg.
Durch die Propagandaorgane wird Meinungsmache betrieben...
Daher wird ein falscher Eindruck vermittelt um andere in die Haftung, oder
gar Privathaftung zu nehmen.

Dienstag, 18. August 2020

Gastbeitrag: VORTRAG " EINE PIRATEN GESCHICHTE " ODER WIE WIR ZURÜCK IN DIE FREIHEIT KOMMEN!

Der nachfolgende Vortrag enthält zwar ein paar kleine Fehler ist aber gut zusammengefasst und erklärt die derzeit rechtliche Lage, das ist auch das was ich in den letzten Jahren Recherchiert habe. Angucken lohnt sich. Vielen dank an der stelle an die Vortragende für diese Zusammenfassung. Quelle: https://www.bitchute.com/video/z1IUmCWNQjyP/

Sonntag, 9. August 2020

Daran erkennt man eine Diktatur ...

Das System entlarvt sich immer mehr, macht einfach weiter so
um so mehr Menschen werden erkennen was Ihr wirklich seit. 


Doktorarbeit über Schutzmasken / [Maskentragepflicht]


Doktorarbeit über Schutzmasken

[Institut für Anaesthesiologie der Technischen Universität München Klinikum rechts der Isar (Direktor: Univ.-Prof. Dr. E. Kochs)
Ulrike Butz: Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal]

Im Jahre 2005 beschäftigte sich eine Doktorarbeit der TU München mit den Auswirkungen beim Tragen von einfachen Schutzmasken.

Das Ergebnis war ernüchternd:

Unmittelbar nach Aufsetzen der Maske, atmet der Träger deutlich mehr CO2 seines eigenen Körpers wieder ein. Um die Testpersonen nicht gesundheitlich zu schädigen, wurde der Test nur sehr kurz durchgeführt. Die festgestellten Symptome nach ca. 30 min. waren: Konzentrationsschwäche, Störungen in der Feinmotorik, unregelmäßiger Herzschlag und ein beschleunigtes Atmen.

Zur vollständigen Doktorarbeit geht es hier.

AUSZUG AUS DER DOKTORARBEIT:

5. ZUSAMMENFASSUNG

Die Akkumulation von Kohlendioxid unter chirurgischen Operationsmasken wird bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität der Masken verursacht. Diese Effekte wurden an zwei verschiedenen Masken und 15 gesunden, männlichen Probanden getestet. Es wurden drei verschiedene Testreihen durchgeführt, wobei eine Testreihe mit dem Maskentyp 1 (3M® OP-Maske 1810 F), eine zweite Testreihe mit Maskentyp 2 (Surgine® 4238 Antifog Gesichtsmaske) sowie eine dritte Testreihe ohne chirurgische Operationsmaske vollzogen wurde. Jeder Proband nahm an jeder Testreihe in zufälliger Reihenfolge teil. Vor dem Aufsetzen der Maske, zu acht Zeitpunkten während 30 min Tragedauer und 5 min nach Entfernen der Maske, wurden der transkutane Kohlendioxid-Partialdruck, die Atemfrequenz, die Herzfrequenz und die pulsoxymetrische Sauerstoffsättigung gemessen. Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHg, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann, soll diese Studie Hersteller von chirurgischen Operationsmasken aufrufen, Filtermaterialien mit höherer Permeabilität für Kohlendioxid zu verwenden. Dies sollte dazu führen, dass eine verminderte Akkumulation und Rückatmung von Kohlendioxid bei medizinischem Fachpersonal gewährleistet wird. Solange muss der Einsatzbereich der OP-Masken kritisch diskutiert und definiert werden, um unnötige Tragezeiten zu vermeiden.

Quellen:
Die Studie 2005 „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken“ vom Institut für Anästhesiologie der Technischen Universität München Klinikum (Direktor: Univ.-Prof. Dr. E. Kochs) hat unzweifelhaft belegt, daß: Selbst mit dem nur kurzem Aufziehen einer solchen Atemschutzmaske, man sich selber einer längst nachgewiesenen, massiven Gesundheitsgefährdung aussetzt!

Hinweis auf BRD-Recht [StGB §34]; Eine Gefahr gegen sich selber abwenden,
IST NICHT RECHTSWIDRIG! Durchaus auch * Schadensminderungsobliegenheit genannt.
Dies ist *eine Pflicht gegen sich selbst; wobei sich der Geschädigte verhalten kann, wie es ihm beliebt, solange er keinen Dritten NACHWEISLICH schädigt!
(und da zudem die verwendeten, angeblich gesetzlich verordneten Masken nachweislich keine sog. Viren aufhalten können aber nachweislich schon bei dem Tragen Schaden anrichten…)

Das Tragen von Schutzmasken und das Einhalten eines Mindestabstandes sind nur EMPFEHLUNGEN!
(siehe u.a. IfSG)

Zur sog. Maskenpflicht:
Keime und Bakterien, Wasseransammlungen aus der Maske wandern, wissenschaftlich eindeutig und unzweifelhaft belegt, postwendend in die Lunge!

Alleine mit dem nur kurzen Tragen dieser, kommt es nämlich dazu was man jetzt nicht hat, die Erhöhung der Anzahl von lungenerkrankten Menschen.

Das Erzwingen zum Tragen einer solchen Maske erfüllt somit den Straftatbestand Körperverletzung [StGB § 223], sowie Nötigung und schwere Nötigung [StGB § 240 ff].



"De jure gibt es keine Maskenpflicht" - Das das sagen Rechtsanwalt Markus Haintz et al.