Zum Thema Staatsangehörigkeit
kann ich das 📔 Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit“ empfehlen.
Ich hatte damals (2013) keine Anleitung. Ich bin so auf das Thema gestoßen, habe mir die entsprechenden Informationen geholt, herumtelefoniert und bin dann mit meinen Abstammungsnachweisen und Unterlagen zur Ausländerbehörde in Burg gegangen.
Ich sagte der Dame damals, daß ich als Deutscher einen Nachweis haben möchte, daß ich auch nachweislich Deutscher bin, da der Personalausweis (den ich damals noch hatte) nur eine Vermutung darstellt, daß man Deutscher sein könnte.
Daraufhin hat die Dame mich aus ihrem Büro geworfen mit der Aussage, sinngemäß: „So einen Unsinn habe ich ja noch nie gehört. Verlassen Sie mein Büro. Ich helfe hier nur Menschen, die wirklich meine Hilfe benötigen.“
Nun gut, daraufhin bin ich am 17. Januar 2013 gegen 11 Uhr nach Magdeburg in die Ausländerbehörde gefahren. Ich habe mich dort mit einem Bediensteten über die Angelegenheit unterhalten und er gab mir dann noch ein Antragsformular und ein Merkblatt mit, verwies aber wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Ausländerbehörde in Burg.
Da ich ja alle Dokumente beisammen hatte, habe ich dann die Antragsunterlagen und Kopien der Abstammungsnachweise per Einschreiben mit Rückschein an die Ausländerbehörde in Burg geschickt, da die Dame den Antrag ja nicht annehmen und bearbeiten wollte.
Es dauerte dann noch einige Monate, bis zum 30. August 2013, bis schließlich der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. An dem Tag war die gleiche Dame wie ausgewechselt, total freundlich (ich denke, daß sie von einer vorgesetzten Stelle eine Ansage bekommen hatte, da ich mich auch schon an das Bundesverwaltungsamt in Köln gewandt hatte).
Jedenfalls hatte es dann geklappt. Ich habe auch noch gefragt, wo ich eine Apostille für diese Urkunde herbekomme. Daraufhin erhielt ich ein Flugblatt, wo man eine Beglaubigung bekommt. Anschließend bin ich am 28. Oktober 2013 zum Landesverwaltungsamt in Magdeburg gefahren, um mir dort eine Apostille für den Staatsangehörigkeitsausweis zu besorgen, damit dieser auch im Ausland anerkannt wird.
Hinweis von mir zum Vorwort zur Buchempfehlung:
In den meisten Fällen ist die Ausländerbehörde zuständig. Mittlerweile haben sie die Gebühr auf 50 € angehoben, und man muß seine Abstammung mindestens bis zum 27. Juli 1914 nachweisen. Das wäre ein Tag vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges.
Was die erzählen, stimmt nicht. Die wollen die Deutschen in der „Braunen Ecke“ halten [1934 bzw. 1937].
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Ich habe mittlerweile mehrere Willenserklärungen abgegeben, die immer wieder etwas ergänzt wurden und meinen Willen genauer beschreiben. Im Großen und Ganzen geht es darum, daß ich nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG bin, sondern gemäß – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung –
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eine nachweisliche Natürliche Person im Standesrecht habe, also nach vorkonstitutionellem/gültigem Recht die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat innehabe, in meinem Fall die des Königreiches Sachsen. Damit bin ich für die Federal Republic of Germany (Bundesrepublik von Deutschland) Ausländer im Sinne des § 2 Abs. 1 AufenthG.
Und ich habe ihnen mitgeteilt, daß sie sich dem Sinne nach an Art. 139 GG zu halten haben. Damit steht man wohl auch vollständig auf der Beobachtungsliste.
Mittlerweile bin ich davon überzeugt, daß die Federal Republic of Germany (Bundesrepublik von Deutschland) verhindern will, daß die Deutschen ihre Abstammung nachweisen können. Es gibt ja auch Verwaltungen, die Abstammungsunterlagen vernichten bzw. so mit diesen umgehen (siehe Video).
Denn die Deutschen haben es in der Hand, wieder eine echte Rechtsstaatlichkeit und Frieden in Europa und der Welt herzustellen. Das ist von der Verwaltung nicht gewünscht – das hätte man ja schon 1989/90 machen können.
Jetzt frag dich mal selbst, wieso das so ist.
Zum 📔Buch:
Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit“
Herausgeber : Amadeus-Verlag
ISBN-10 : 3938656611
Vorwort des Autors im Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit“:
Wie wird man am schnellsten zum „Reichsbürger"?
Das geschieht, indem man nach den Regularien der BRD den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt und dann in Folge den Staatsangehörigkeitsausweis erhält. Alleine dieser verwaltungstechnische Vorgang genügt heute schon, um als „Reichsbürger" behandelt zu werden. Wussten Sie, dass ein Reisepass oder ein Personalausweis nicht dazu ausreicht, Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Wenn Sie beispielsweise als Deutscher in den USA oder Russland eine Firma gründen wollen, verlangen die dortigen Behörden Ihren Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis, dass Sie Deutscher sind.
Noch nie davon gehört? Diesen Ausweis erhalten Sie beim Landratsamt, und er kostet nur 25 Euro. War Ihnen bekannt, dass Sie nur mit dem Staatsangehörigkeitsausweis die Bürgerrechte -laut Grundgesetz die sog. „Deutschenrechte" - beanspruchen können? Aber wieso wissen wir das nicht, und wieso erhält man dieses Dokument nicht ganz automatisch mit der Geburt ausgehändigt? War Ihnen bekannt, dass es die Voraussetzung für die Verbeamtung von Polizisten, Richtern und Staatsanwälten - sprich aller Beamten - ist, die deutsche Staatsangehörigkeit durch genau dieses Dokument nachzuweisen? Müssten wir dann nicht gerade diese Beamten „politisch korrekt" als „Reichsbürger" bezeichnen? Wieso macht die BRD den Staatsangehörigkeitsausweis zur Geheimsache? Könnte die Offenbarung dieses Geheimnisses über die Zukunft Ihres Vermögens entscheiden?
Könnte diese neue Erkenntnis darüber hinaus vielleicht sogar zu einem von Deutschland ausgehenden, weit-weiten Frieden führen?
Max von Frei beantwortet diese Fragen im Detail - belegt durch geltende und gültige Gesetze sowie zahlreiche Dokumente - und erklärt darüber hinaus, wieso die BRD nicht wirklich souverän ist und weshalb die „Menschenrechte" in „Handelsrecht" und „Staaten" in „Firmen" umgewandelt werden. „Als ich im Sommer 2012 das Honorarkonsulat in Frankfurt am Main besuchte, stellte ich der tschechischen Vertreterin des Honorarkonsuls folgende Fragen: ,Ist Ihnen bekannt, dass die BRD immer noch besetzt ist und wissen Sie auch, dass es keinen Friedensvertrag gibt und in Deutschland nach wie vor die Haager Landkriegsordnung gilt?' Alle drei Fragen wurden zu meinem Erstaunen mit, Ja' beantwortet. Als ich von ihr dann noch wissen wollte, wieso ihr das bekannt sei, dem Bundesbürger hingegen nicht, meinte sie nur: ,Das kann ich Ihnen nicht sagen, das müssen Sie die Bundesregierung fragen,'"
Mehr zum Thema Staatsangehörigkeitsausweis gibt es auf dieser Seite:
👉 http://gelberschein.net/



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