Freitag, 17. Januar 2020
Ein paar Gedanken zur sogenannten "Bonpflicht"
Artikel zu Thema:
https://ready2order.com/de/post/belegausgabepflicht/
Giftiges Bisphenol-A in Kassenbonshttps://www.zentrum-der-gesundheit.de/bisphenol-a-in-kassenzetteln-ia.html
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs-
und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html
Abgabenordnung (AO)
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146a.html
Abgabenordnung (AO) Inkrafttreten
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__415.html
Verfassung des Freistaates Bayern Artikel 76 (2)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-76
Beispiel für einen Bon Nadeldrucker
https://www.bueromarkt-ag.de/bondrucker_epson_tm-u220d_c31c515052,p-tm-u220d,l-google-prd,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMIo5qop7aK5wIVR-h3Ch3PDAMVEAQYAyABEgIyP_D_BwE
Farbband:
https://www.bueromarkt-ag.de/farbband_epson_s015374_schwarz,p-erc-38b,l-google-prd,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMI48HlzraK5wIVleJ3Ch2EjwqfEAQYASABEgLbs_D_BwE
Donnerstag, 16. Januar 2020
Dienstag, 30. April 2019
Plötzlicher Tod zweier Wahlbenachrichtigungen
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=E2ryhN5BBjg
Alternativ Quelle: https://www.bitchute.com/video/QexaTrhHTlgs/
Nochmal was zu den sogenannten Parteien diese sind alle Kriminelle Vereinigungen nur kann man diese nicht Strafrechtlich verfolgen da diese nach § 129 (3) 1. StGB ausgeklammert werden als solche betrachtet zu werden. Es kommt aber noch besser, denn Parteien sind ja selbst Nicht rechtsfähige Vereine aber nach Parteiengesetz § 37 darf der BGB § 54 Satz 2 nicht auf diese angewendet werden. Das heißt im Klartext das diese Verbrecherbanden machen können was Sie wollen und diese müssen für nichts haften. Ich habe und werde keine Kriminelle Vereinigung noch mit einer sogenannten Wahl Legitimieren auch noch in meinem Namen zu handeln. Selbst das sogenannte Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetzt "verfassungswidrig"(Grundgesetzwidrig) ist. Die rechtliche Folge daraus ist, dass es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung das Bundeswahlgesetzt seit seiner Inkrafttreten am 7. Mai 1956 ungültig und nichtig ist. Das heißt auch das noch nie der Gesetzmäßige Gesetzgeber am Werk wahr. Selbst wenn hier noch Irgendwas legitim wäre müssten die die wählen gehen die Staatsangehörigkeit im Sinne des GG Artikel 116 (1) erfüllen das kann aber auch keiner nachweisen mit dem Personalausweis da dieser unter anderem auch nach dem "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 nach Artikel 27 an Staatenlose ausgestellt wird und nach dem "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951" ebenfalls Artikel 27 an Flüchtlinge auszustellen ist. Ok jetzt nehmen wir mal an das das Bundeswahlgesetz noch legitim wäre denn müssten auch die im GG 116(1) genannten Deutschen von dieser Wahl benachrichtigt werden ! Denn nach dem Bundeswahlgesetz § 12 haben ja Deutsche im Sinne des GG 116(1) Deutsche die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Deutsche Wahlrecht was ist den mit den Deutschen jenseits von Oder und Neiße ? Werde diese benachrichtigt ? Das nur mal am rande mit erwähnt. Also Leute wir haben ganz andere bzw. Größe Probleme als uns mit so Kleinigkeiten wie Partei auseinander zu setzten. Wir müßen unsere Gemeinden und unsere Bundesstaaten reaktivieren. Für den Freistaat Bayern steht das sogar im Artikel 180 der Freistaaten Verfassung (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-180) Weitere Interessante Artikel (Art. 178 ; Art. 179 ; Art. 182 ; Art. 183 ; Art. 184 ; Art. 185 ; Art. 186 ; Art. 187 ; Art. 188) sollte man als Bayer mal zumindest gelesen haben.
Was auch in "Landesamt für Finanzen" steht ...
(5) 1. "Dienststelle Ansbach für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände; es ist auch Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes" Quelle http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLfFV-1
Um es nochmal Kurz zu machen wir können nicht Legitim Wählen gehen und wir haben es derzeit immer noch mit regierenden zu tun die im Auftrag der Westlichen Alliierten hier Plündern. Was uns hier vorgespielt wird ist nur ein Theaterstück. Merkel hat in dem "Spiel" auch überhaupt nichts zu melden das auch nur eine Darstellerin es ändert auch nichts an der Situation auch wenn diese Darstellerin ersetzt würde oder ähnliches.
Links zu den Paragrafen zum nachlesen und verstehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__37.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__54.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
- Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl276022.pdf%27%5D&fbclid=IwAR38L2z-IC0VCll43v6n-Da9XAJXCHfeUJdMFDF1Kk4Ne5V7YA1TTXETZRs
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl253019.pdf%27%5D&fbclid=IwAR2vQZAHvmtnn3-zu_a2TilPoXUzvtJcmSxONeDrofFQOaQ693fTsT-eLEY#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl253019.pdf%27%5D__1556642778999
Zum Thema WAHLEN in der BRD verweise ich auch auf dieses Video:
https://www.youtube.com/watch?v=Yxtr6PgueRw&t=1s
Dienstag, 18. September 2018
Mein Gastbeitrag zum Erwachungsprozess auf dem DWR-Kanal
Gastbeitrag zu meinem Erwachungsprozess auf dem DWR-Kanal:
Video Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=dHQ55WqU-a8
Die DWR-Facebookgruppe findet man hier:
https://www.facebook.com/groups/356694541076897/?fb_dtsg_ag
Das erwähnte Schreiben kann man hier einsehen: https://drive.google.com/file/d/0B2js30Wkv19DdU5IbHh4d0Fjazg/edit
Video Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=dHQ55WqU-a8
Die DWR-Facebookgruppe findet man hier:
https://www.facebook.com/groups/356694541076897/?fb_dtsg_ag
Das erwähnte Schreiben kann man hier einsehen: https://drive.google.com/file/d/0B2js30Wkv19DdU5IbHh4d0Fjazg/edit
Montag, 3. September 2018
Andy sagt NEIN zur Organentnahme ...
Aus Aktuellen Anlass
Bin zwar kein sogenannter Bundesbürger.
Ich sage aber dennoch nochmals Vorsorglich NEIN zur Organentnahme.
Aktualisierte Patientenverfügung:
Vorlage einer Patientenverfügung gibt es unter: https://www.patverfue.de/formular
Einfach in der Vorlage ergänzen das man eine
Entnahme von Organen und Geweben ablehnt.
Entnahme von Organen und Geweben ablehnt.
Auf der nachfolgender Seite findet man denn auch eine Anleitung wie man die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt:
https://www.patverfue.de/registrieren
Wenn alles geklappt hat bekommt man
auch eine persönliche ZVR-Card.
Weil auf der Karte Name steht empfehle ich den Familienname
in eckigen Klammern und in S p e r r s c h r i f t zu Schreiben
z.B. [ M u s t e r m a n n ], Max

Wenn alles geklappt hat bekommt man
auch eine persönliche ZVR-Card.
Weil auf der Karte Name steht empfehle ich den Familienname
in eckigen Klammern und in S p e r r s c h r i f t zu Schreiben
z.B. [ M u s t e r m a n n ], Max


Nachtrag:
Auf der Seite vom Verein "Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V."
gibt es auch ein Kostenloses Dokument mit der man sich ein Kärtchen erstellen
kann um der Organtransplantation zu widersprechen.
Freitag, 25. Mai 2018
Was ist die EU …
Original Video Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=G8bfEI1cX1E
Alternativ hier: https://www.bitchute.com/video/nxSc4h5fuF0v/
Sonntag, 27. August 2017
Schreiben an Vorsteher FINANZAMT DESSAU-ROßLAU (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) z.Hd. Yvonne Polsfuß mit Reg.Nr: af-FA-DessauROßl-21082017
Offizielles und öffentliches Schreiben
mit öffentlicher Bekanntmachung
und
Vollumfänglich Zurückweisung
mit öffentlicher Bekanntmachung
und
Vollumfänglich Zurückweisung
mit
Reg.Nr: af-FA-DessauROßl-21082017
an
Vorsteher
FINANZAMT DESSAU-ROßLAU
(Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt)
z.Hd. Yvonne Polsfuß
Kühnauer Straße 161
D-[06846] Dessau-Roßlau
FINANZAMT DESSAU-ROßLAU
(Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt)
z.Hd. Yvonne Polsfuß
Kühnauer Straße 161
D-[06846] Dessau-Roßlau
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizbeitreibungsordnung
Dies erweckt den Anschein, daß Ihre Schreiben vom 16.August 2017 auf der Grundlage von NS Gesetzen, aus der Zeit des Nationalsozialismus und Militarismus erstellt werden, somit auch Beschlüsse „Im Namen des Deutschen Reiches“ geduldet und billigend in Kauf genommen werden, was offenkundig ein Verstoß Art. 139 GG bedeutet.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das:
Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation
Das Urteil des Tribunal Général vom 06.01.1947 (Tillessen/Erzberger-Entscheidung)
die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben hat, welches für ALLE deutschen Gerichte und Verwaltungen auch heute noch bindend ist.
Daher teile ich Ihnen offiziell und öffentlich mit, das ich der Verfasser andy f e i s t e l, mich von der Ideologie des Nationalsozialismus und des Militarismus in vollem Umfang distanziere und sie strikt ablehne, Verstöße bei Kenntnisnahme NICHT dulden werde und Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung gegen diejenigen einreichen werde, zugleich an die Zuständigen weiterleite.
Auch ist festzustellen, daß in Ihren Schreiben vom 16.August 2017 die gesetzliche Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, was darauf schließen läßt, das in Ihrem Haus vermutlich bewußt, das Rechtsmittel des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103(1) GG mißachtet und verletzt wird, somit keine Rechtssicherheit aufweist und daher Verstöße NICHT nur gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland offenkundig sind.
Ihnen sicherlich bekannt ist, das Offenkundigkeiten keines Beweise bedürfen.
Bei Ihrer doch sicherlich hervorragenden Ausbildung, vermutlich nach Art. 20 (2) S. 1 GG kann keiner sagen:
„Ich habe von NICHTS gewußt!“
Da Sie, doch sicherlich bei Antritt Ihrer Position einen Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben, diesem verpflichtend gebunden sind, und sicherlich auch zur öffentlichen Bediensteten, Vertreter eines Vertragsstaates i.S. EMRK, Grundrechtecharta bzw. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen sind, zum Schutz und Einhaltung dieser Normenhierarchie verpflichtet sind.
Weitere Feststellungen, Darlegungen und Ausführungen gern vorbehalten werden.
Diese Feststellungen und Ausführungen begründen eine offizielle und öffentliche Zurückweisung Ihrer mehrfachen Schreiben vom 16.August 2017 und ich erwarte von Ihnen bis zur rechtssicheren Klärung auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze, einschl. Völkerrecht und bestehenden gültigen Besatzungsrechte, das Sie, Yvonne Polsfuß in dieser gesamten Angelegenheit eine rechtssichere Überprüfung vornehmen bzw. veranlassen und den nichtigen Verwaltungsakt und alle damit im Zusammenhang stehende ruhend stellen, bzw. aussetzen werden.
Für eine rechtssichere Beantwortung dieses Schreiben wird der 15. September 2017 vorgemerkt, hier eingehend.
Hochachtungsvoll und unterzeichnend für die Person!
andy f e i s t e l
Nat. geborener Mensch
Alleiniger Repräsentant
Keine Sache nach BGB § 90
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält die gesetzlich geforderte Unterschrift, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit.
Nosce te ipsum175 denn die Wahrheit ist offensichtlich
Werte Frau Yvonne Polsfuß (Geschäftsführerin),
Werte NICHT namentliche benannte Damen und Herren,
Werte Herr/Frau Landeshauptkasse,
Der Verfasser fand in seinem Briefkasten 4 Schreiben vom 16.08.2017, welchen gleichen Inhalts sind,
[Sachsen – Anhalt – Finanzamt Dessau-Roßlau- Landeshauptkasse – Mahnung-1205-443520-0-
1205-443440-9-1205-443519-7-1205-443443-3-Ihre Landeshauptkasse], so das zu vermuten ist, das die maschinelle Einrichtung scheinbar einen technischen Kollaps erlitten hat oder ein „Papierstau“ vorlag, weshalb Schriftstücke vervielfacht wurden.
Demzufolge davon auszugehen ist, das in Ihrem Haus keine mit Verstand begabten Wesen mehr tätig scheinen, denn nur so ist doch noch erklärbar, das in diesen Schreiben keine persönliche Anrede verwendet wird, so z.B. „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“, was auf einen Entwurf hinweist oder es sich um „Postwurfsendungen“ handelt.
Ich teile Ihnen nach Art. 20 (2) S. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland offiziell und öffentlich mit, das der Verfasser ein natürlich geborener, freier und souveräner Mensch ist, keine Sache nach § 90 BGB und derartige Schriftstücke, welche NICHT dem Schriftformerfordernis auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze entsprechen, vollumfänglich offiziell öffentlich kostenpflichtig zurückgewiesen werden, nicht angenommen und für Beweiszwecke beschlagnahmt in den Akten verbleiben.
Der Verfasser davon ausgeht, daß diese Schriftstücke vom 16.08.2017 nicht für ihn bestimmt sind, da er sich nicht angesprochen sieht und keine Rechtssicherheit aufweisen, was hiermit offiziell und öffentlich gerügt wird und ich fordere daher eine schriftliche rechtssichere Stellungnahme und die Bereinigung der Mängel.
Denn festzustellen ist, ermangelt es diesen Schreiben NICHT nur der Beachtung der Würde und Persönlichkeitsrecht des Menschen nach GG, sondern auch dem Schriftformerfordernis auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze, da weder die Identität des Ausstellers/Verfasser feststellbar ist, noch einen gültigen Dienstsiegel aufweist.
Lediglich zu lesen ist „Mit freundlichen Grüßen Ihre Landeshauptkasse Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig“, dies nicht auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze erstellt wurde, sondern auch noch eine Rechtmäßigkeit vermitteln soll, welche NICHT vorhanden ist, was eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt.
Dieser Hinweis mag zwar hausintern gelten, jedoch NICHT wenn diese wichtigen Schriftstücke, welche eine Urkunde darstellen, nach außen, per Briefpost einem Empfänger zugesandt werden.
Hiermit teilt der Verfasser nach Art. 20 (2) S. 1 GG offiziell und öffentlich mit, das wichtige Schreiben mit Forderungen jeglicher Art ohne eine rechtssichere Unterschrift nicht anerkannt und strikt abgelehnt werden, da hierbei der Gleichheitsanspruch aus Art. 3 (1) GG verletzt wird und eine benachteiligende Diskriminierung nach Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union i.V. AGG zugrunde liegt, welche nicht hinnehmbar und unvereinbar mit dem GG sind.
Des Weiteren ist zu vermuten, das in ihrer Einrichtung möglicherweise nur „Reichsbürger“ tätig sind, die die Existenz der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und deren Gesetze nicht anerkennen, im Zusammenhang Ihres Schreibens verweist der Verfasser auf VwVfG §37 (3) und VwVfG §44 (2) 2. hierzu noch die Definition Urkunde aus dem Juristischen Wörterbuch.
Textauszug „Urkunde“ aus dem Buch
Vahlen Studienreihe Jura Köbler Juristisches Wörterbuch 2004/14 Juristisches Wörterbuch Rechtsdeutsch für jedermann
Das deutsche Recht in einem Band aus einer Hand auf neuem Stand von Dr. Gerhard Köbler o.Professor
12., neubearbeitete Auflage; Verlag Franz Vahlen München (ISBN 3-8006- NE: HST)
Urkunde (§ 267 StGB) ist die verkörperte (d. h. in eine körperliche Form gebrachte) Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den →Aussteller erkennen lässt und zum →Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (z. B. Geburtsurkunde, Prüfungszeugnis, Parkschein, amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen). Meist ist die U. ein Schriftstück. Bei diesem ist eine feste Verbindung mehrerer Blätter eines Vertrags nicht erforderlich, wenn sich die Einheit aus sonstigen Merkmalen zweifelsfrei ergibt. Unechte U. ist die U., die den Anschein erweckt, von einer andern Person als dem wirklichen Hersteller herzurühren (z. B. gibt ein Hersteller einer Urkunde durch die Gestaltung des Texts und eine nachgemachte Unterschrift vor, sie stamme von Kaiser Nero). Echte U. ist die U., die von dem herrührt, von dem sie herzurühren scheint. Verfälschte Urkunde ist die inhaltlich abgeänderte (echte) U. Die Herstellung einer unechten U. zur Täuschung im Rechtsverkehr, die Verfälschung einer echten U. und der Gebrach einer unechten U. oder einer verfälschten U. sind →Urkundenfälschung. Im Verfahrensrecht ist U. (§§ 415ff. ZPO) nur die in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung, so dass die bloße Ablichtung einer U. als solche keine U. darstellt. Die U. kann öffentliche oder private U. sein. Öffentliche U. ist die von einer öffentlichen →Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z. B. Gerichtsvollzieher) innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommene U. Sie begründet vollen Beweis des durch die Behörde oder die Urkundsperson beurkundeten Vorgangs (§ 415 I ZPO). Privaturkunde ist die U., die nicht ö. U. ist. Sie begründet, sofern sie vom →Aussteller unterschrieben ist, vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltene Erklärung vom Aussteller abgegeben ist. Vollstreckbare U. (§ 794 I Nr. 5 ZPO) ist die – notarielle d. h. von einem →Notar aufgenommene oder gerichtliche – U. über bestimmte →Ansprüche, wegen derer sich der →Schuldner der sofortigen →Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Lit.: Gustafsson, B., Die scheinbare Urkunde, 1993 (Diss.); Kopp, K., Die vollstreckbare Urkunde, 1994 (Diss.); Britz,
Urkundenbeweisrecht und Elektroniktechnologie, 1996; Leutner, G., Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr, 1997
Textauszug Ende
Festzustellen ist, das Sie bereits für ein schwebendes Verfahren, woraus ein nichtiger Verwaltungsakt des Amtsgerichtes Burg hervorgegangen ist, keine Rechtssicherheit aufweist, da dieser weder auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze ausgestellt wurde, noch Rechtskraft erlangen kann, mangels grober Formfehler, daher auch keine Fristen in Lauf setzt, ohne rechtssicheren Nachweis zu erbringen, Forderungen erheben, hierbei ein „Kassenzeichen“ benennen, läßt vermuten, daß Sie nach Handelsrecht/HGB oder internationalem Handelsrecht verfahren, dies seitens des Verfassers strikt abgelehnt und nicht anerkannt wird.
Dieses Verfahren des Amtsgerichtes Burg, worauf Sie sich in den Schreiben vom 16.08.2017 stützen, wohl eher darauf hindeutet, daß es sich um ein unfaires, voreingenommenes und parteiliches Verfahren handelt, daher auf einen Verstoß Art. 6 I EMRK i.V. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verweist, so das an Ihre Sorgfaltspflicht i.V. der Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB erinnert wird.
Des Weiteren wird in Ihren Schriftsätzen auf ein „Justizbeitreibungsgesetz“ verwiesen was ihren Ursprung in der
„Justizbeitreibungsordnung (JbeitrO)“ hatte, welche bis zum 30.Juni 2017 angewendet und umgesetzt wurde, und nur zum 1. Juli 2017 einen anderen Namen bekommen hat, jedoch der Inhalt der gleiche ist, diese stammt aus dem Jahr 1937 …

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html
Werte NICHT namentliche benannte Damen und Herren,
Werte Herr/Frau Landeshauptkasse,
Der Verfasser fand in seinem Briefkasten 4 Schreiben vom 16.08.2017, welchen gleichen Inhalts sind,
[Sachsen – Anhalt – Finanzamt Dessau-Roßlau- Landeshauptkasse – Mahnung-1205-443520-0-
1205-443440-9-1205-443519-7-1205-443443-3-Ihre Landeshauptkasse], so das zu vermuten ist, das die maschinelle Einrichtung scheinbar einen technischen Kollaps erlitten hat oder ein „Papierstau“ vorlag, weshalb Schriftstücke vervielfacht wurden.
Demzufolge davon auszugehen ist, das in Ihrem Haus keine mit Verstand begabten Wesen mehr tätig scheinen, denn nur so ist doch noch erklärbar, das in diesen Schreiben keine persönliche Anrede verwendet wird, so z.B. „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“, was auf einen Entwurf hinweist oder es sich um „Postwurfsendungen“ handelt.
Ich teile Ihnen nach Art. 20 (2) S. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland offiziell und öffentlich mit, das der Verfasser ein natürlich geborener, freier und souveräner Mensch ist, keine Sache nach § 90 BGB und derartige Schriftstücke, welche NICHT dem Schriftformerfordernis auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze entsprechen, vollumfänglich offiziell öffentlich kostenpflichtig zurückgewiesen werden, nicht angenommen und für Beweiszwecke beschlagnahmt in den Akten verbleiben.
Der Verfasser davon ausgeht, daß diese Schriftstücke vom 16.08.2017 nicht für ihn bestimmt sind, da er sich nicht angesprochen sieht und keine Rechtssicherheit aufweisen, was hiermit offiziell und öffentlich gerügt wird und ich fordere daher eine schriftliche rechtssichere Stellungnahme und die Bereinigung der Mängel.
Denn festzustellen ist, ermangelt es diesen Schreiben NICHT nur der Beachtung der Würde und Persönlichkeitsrecht des Menschen nach GG, sondern auch dem Schriftformerfordernis auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze, da weder die Identität des Ausstellers/Verfasser feststellbar ist, noch einen gültigen Dienstsiegel aufweist.
Lediglich zu lesen ist „Mit freundlichen Grüßen Ihre Landeshauptkasse Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig“, dies nicht auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze erstellt wurde, sondern auch noch eine Rechtmäßigkeit vermitteln soll, welche NICHT vorhanden ist, was eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt.
Dieser Hinweis mag zwar hausintern gelten, jedoch NICHT wenn diese wichtigen Schriftstücke, welche eine Urkunde darstellen, nach außen, per Briefpost einem Empfänger zugesandt werden.
Hiermit teilt der Verfasser nach Art. 20 (2) S. 1 GG offiziell und öffentlich mit, das wichtige Schreiben mit Forderungen jeglicher Art ohne eine rechtssichere Unterschrift nicht anerkannt und strikt abgelehnt werden, da hierbei der Gleichheitsanspruch aus Art. 3 (1) GG verletzt wird und eine benachteiligende Diskriminierung nach Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union i.V. AGG zugrunde liegt, welche nicht hinnehmbar und unvereinbar mit dem GG sind.
Des Weiteren ist zu vermuten, das in ihrer Einrichtung möglicherweise nur „Reichsbürger“ tätig sind, die die Existenz der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und deren Gesetze nicht anerkennen, im Zusammenhang Ihres Schreibens verweist der Verfasser auf VwVfG §37 (3) und VwVfG §44 (2) 2. hierzu noch die Definition Urkunde aus dem Juristischen Wörterbuch.
Textauszug „Urkunde“ aus dem Buch
Vahlen Studienreihe Jura Köbler Juristisches Wörterbuch 2004/14 Juristisches Wörterbuch Rechtsdeutsch für jedermann
Das deutsche Recht in einem Band aus einer Hand auf neuem Stand von Dr. Gerhard Köbler o.Professor
12., neubearbeitete Auflage; Verlag Franz Vahlen München (ISBN 3-8006- NE: HST)
Urkunde (§ 267 StGB) ist die verkörperte (d. h. in eine körperliche Form gebrachte) Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den →Aussteller erkennen lässt und zum →Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist (z. B. Geburtsurkunde, Prüfungszeugnis, Parkschein, amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen). Meist ist die U. ein Schriftstück. Bei diesem ist eine feste Verbindung mehrerer Blätter eines Vertrags nicht erforderlich, wenn sich die Einheit aus sonstigen Merkmalen zweifelsfrei ergibt. Unechte U. ist die U., die den Anschein erweckt, von einer andern Person als dem wirklichen Hersteller herzurühren (z. B. gibt ein Hersteller einer Urkunde durch die Gestaltung des Texts und eine nachgemachte Unterschrift vor, sie stamme von Kaiser Nero). Echte U. ist die U., die von dem herrührt, von dem sie herzurühren scheint. Verfälschte Urkunde ist die inhaltlich abgeänderte (echte) U. Die Herstellung einer unechten U. zur Täuschung im Rechtsverkehr, die Verfälschung einer echten U. und der Gebrach einer unechten U. oder einer verfälschten U. sind →Urkundenfälschung. Im Verfahrensrecht ist U. (§§ 415ff. ZPO) nur die in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung, so dass die bloße Ablichtung einer U. als solche keine U. darstellt. Die U. kann öffentliche oder private U. sein. Öffentliche U. ist die von einer öffentlichen →Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z. B. Gerichtsvollzieher) innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommene U. Sie begründet vollen Beweis des durch die Behörde oder die Urkundsperson beurkundeten Vorgangs (§ 415 I ZPO). Privaturkunde ist die U., die nicht ö. U. ist. Sie begründet, sofern sie vom →Aussteller unterschrieben ist, vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltene Erklärung vom Aussteller abgegeben ist. Vollstreckbare U. (§ 794 I Nr. 5 ZPO) ist die – notarielle d. h. von einem →Notar aufgenommene oder gerichtliche – U. über bestimmte →Ansprüche, wegen derer sich der →Schuldner der sofortigen →Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Lit.: Gustafsson, B., Die scheinbare Urkunde, 1993 (Diss.); Kopp, K., Die vollstreckbare Urkunde, 1994 (Diss.); Britz,
Urkundenbeweisrecht und Elektroniktechnologie, 1996; Leutner, G., Die vollstreckbare Urkunde im europäischen Rechtsverkehr, 1997
Textauszug Ende
Festzustellen ist, das Sie bereits für ein schwebendes Verfahren, woraus ein nichtiger Verwaltungsakt des Amtsgerichtes Burg hervorgegangen ist, keine Rechtssicherheit aufweist, da dieser weder auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze ausgestellt wurde, noch Rechtskraft erlangen kann, mangels grober Formfehler, daher auch keine Fristen in Lauf setzt, ohne rechtssicheren Nachweis zu erbringen, Forderungen erheben, hierbei ein „Kassenzeichen“ benennen, läßt vermuten, daß Sie nach Handelsrecht/HGB oder internationalem Handelsrecht verfahren, dies seitens des Verfassers strikt abgelehnt und nicht anerkannt wird.
Dieses Verfahren des Amtsgerichtes Burg, worauf Sie sich in den Schreiben vom 16.08.2017 stützen, wohl eher darauf hindeutet, daß es sich um ein unfaires, voreingenommenes und parteiliches Verfahren handelt, daher auf einen Verstoß Art. 6 I EMRK i.V. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verweist, so das an Ihre Sorgfaltspflicht i.V. der Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB erinnert wird.
Des Weiteren wird in Ihren Schriftsätzen auf ein „Justizbeitreibungsgesetz“ verwiesen was ihren Ursprung in der
„Justizbeitreibungsordnung (JbeitrO)“ hatte, welche bis zum 30.Juni 2017 angewendet und umgesetzt wurde, und nur zum 1. Juli 2017 einen anderen Namen bekommen hat, jedoch der Inhalt der gleiche ist, diese stammt aus dem Jahr 1937 …

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Justizbeitreibungsordnung |
| Abkürzung: | JBeitrO (nicht amtlich) |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Rechtspflege, Kostenrecht |
| Fundstellennachweis: | 365-1 |
| Erlassen am: | 11. März 1937 (RGBl. I S. 298) |
| Inkrafttreten am: | 1. April 1937 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 6 G vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872, 891) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juli 2017 (Art. 8 G vom 13. April 2017) |
| GESTA: | C119 |
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizbeitreibungsordnung
Dies erweckt den Anschein, daß Ihre Schreiben vom 16.August 2017 auf der Grundlage von NS Gesetzen, aus der Zeit des Nationalsozialismus und Militarismus erstellt werden, somit auch Beschlüsse „Im Namen des Deutschen Reiches“ geduldet und billigend in Kauf genommen werden, was offenkundig ein Verstoß Art. 139 GG bedeutet.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das:
Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation
Das Urteil des Tribunal Général vom 06.01.1947 (Tillessen/Erzberger-Entscheidung)
die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben hat, welches für ALLE deutschen Gerichte und Verwaltungen auch heute noch bindend ist.
Daher teile ich Ihnen offiziell und öffentlich mit, das ich der Verfasser andy f e i s t e l, mich von der Ideologie des Nationalsozialismus und des Militarismus in vollem Umfang distanziere und sie strikt ablehne, Verstöße bei Kenntnisnahme NICHT dulden werde und Strafanzeige mit Strafantrag zur Strafverfolgung gegen diejenigen einreichen werde, zugleich an die Zuständigen weiterleite.
Auch ist festzustellen, daß in Ihren Schreiben vom 16.August 2017 die gesetzliche Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, was darauf schließen läßt, das in Ihrem Haus vermutlich bewußt, das Rechtsmittel des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103(1) GG mißachtet und verletzt wird, somit keine Rechtssicherheit aufweist und daher Verstöße NICHT nur gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland offenkundig sind.
Ihnen sicherlich bekannt ist, das Offenkundigkeiten keines Beweise bedürfen.
Bei Ihrer doch sicherlich hervorragenden Ausbildung, vermutlich nach Art. 20 (2) S. 1 GG kann keiner sagen:
„Ich habe von NICHTS gewußt!“
Da Sie, doch sicherlich bei Antritt Ihrer Position einen Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben, diesem verpflichtend gebunden sind, und sicherlich auch zur öffentlichen Bediensteten, Vertreter eines Vertragsstaates i.S. EMRK, Grundrechtecharta bzw. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen sind, zum Schutz und Einhaltung dieser Normenhierarchie verpflichtet sind.
Weitere Feststellungen, Darlegungen und Ausführungen gern vorbehalten werden.
Diese Feststellungen und Ausführungen begründen eine offizielle und öffentliche Zurückweisung Ihrer mehrfachen Schreiben vom 16.August 2017 und ich erwarte von Ihnen bis zur rechtssicheren Klärung auf der Grundlage staatlich gültiger Gesetze, einschl. Völkerrecht und bestehenden gültigen Besatzungsrechte, das Sie, Yvonne Polsfuß in dieser gesamten Angelegenheit eine rechtssichere Überprüfung vornehmen bzw. veranlassen und den nichtigen Verwaltungsakt und alle damit im Zusammenhang stehende ruhend stellen, bzw. aussetzen werden.
Für eine rechtssichere Beantwortung dieses Schreiben wird der 15. September 2017 vorgemerkt, hier eingehend.
Hochachtungsvoll und unterzeichnend für die Person!
andy f e i s t e l
Nat. geborener Mensch
Alleiniger Repräsentant
Keine Sache nach BGB § 90
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält die gesetzlich geforderte Unterschrift, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit.
Nosce te ipsum175 denn die Wahrheit ist offensichtlich
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